Wenn Sie als Eltern wissen möchten, welche Daten der Bildungseinrichtung bei Ziber gespeichert sind, können wir Ihnen darauf Zugriff gewähren. Sie sind auch dazu berechtigt, siehe auch: https://www.autoriteitpersoonsgegevens.nl/nl/zelf-doen/ Use-uw-privacyrechten /recht-op-inzage
Wie übe ich mein Auskunftsrecht aus?
Wenn Sie von Ihrem Recht auf Einsicht in personenbezogene Daten Gebrauch machen möchten, schreibt die DSGVO vor, dass Sie diese Anfrage an den Verantwortlichen (die Bildungseinrichtung) richten können. Sie sind für die Verarbeitung der (personenbezogenen) Daten verantwortlich und deshalb können Sie diese Anfrage an sie richten. Sie können ein Musterschreiben herunterladen unter: https://autoriteitpersoonsgegevens.nl/nl/zelf-doen/Use-uw-privacyrechten/recht-op-inzage?qa=inzage
Die Bildungseinrichtung wird dann Ihren Antrag auf Zugang bearbeiten und sich an den / die beteiligten Auftragsverarbeiter (z. B. Ziber oder andere Parteien) wenden, um die angeforderten personenbezogenen Daten zu erhalten. Der/die jeweilige(n) Auftragsverarbeiter liefern die angeforderten Daten an den Verantwortlichen, der sie Ihnen dann zur Verfügung stellen kann.
Hinweis: Sie können die Anfrage nicht direkt an Ziber (Auftragsverarbeiter) senden. Sie können eine Zugriffsanfrage über die Bildungseinrichtung (den Verantwortlichen) einreichen, die die Anfrage bearbeitet und den/die entsprechenden Auftragsverarbeiter (z. B. Ziber) beauftragt.
Fragen zum Datenschutz? privacy@ziber.nl
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